Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB) des Reiseservice Vaegler – nachfolgend RSV genannt
I. Geltungsbereich
Im Rahmen seiner Tätigkeit tritt der Reiseservice Vaegler lediglich als Vermittler von Reisen und sonstigen touristischen Leistungen zwischen Ihnen und den jeweiligen Leistungsträgern / Anbietern
von touristischen Dienstleistungen auf.
Über die Seiten www.reiseservice-vaegler.de und www.urlaubsreif-web.de werden Beförderungs-, Unterkunfts- und sonstige touristische Leistungen (Pauschalreisen, Hotelbuchungen, Flugbeförderung, Kuren,
Ferienhäuser, Mietwagen – nachfolgend zusammenfassend „Touristikleistungen") von verschiedenen Anbietern touristischer Leistungen und Reiseveranstaltern (nachfolgend „Anbieter") angeboten. RSV tritt
im Rahmen seiner Tätigkeit ausschließlich als Vermittler der jeweiligen Anbieter der zuvor genannten Leistungen gegenüber dem Kunden auf. Der RSV veranstaltet selber keine Reisen. Reiseverträge
werden daher nicht zwischen Ihnen als Kunden und dem RSV geschlossen.
Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit des RSV. Sämtliche Reiseverträge kommen direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter zustande. Dem vermittelten Vertrag über die Touristikleistung liegen regelmäßig allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters zu Grunde . Darin können insbesondere Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung sowie andere Beschränkungen und Obliegenheiten des Kunden geregelt sein. Die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter werden dem Kunden, auf der Website zur Einsichtnahme und zur Akzeptanz vor dem Abschluss der jeweiligen Buchung bereitgestellt.
II. Vermittlungsleistungen, Vertragsbeziehungen und Geltungsbereich
1. Über die Webseiten kann sich der Kunde über die angebotenen Touristikleistungen informieren und deren Verfügbarkeit in der Regel prüfen. Sinngemäß trifft dies auch bei einem persönlichen Kundengespräch mit dem Mitarbeiter des RSV zu. Die auf den Webseiten dargestellten Angebote von Touristikleistungen stellen dabei kein verbindliches Vertragsangebot seitens des RSV und/oder des jeweiligen Anbieters dar. Vielmehr handelt es sich dabei um eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages gegenüber dem Anbieter der Touristikleistung abzugeben.
2. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Veranstalter/Anbieter den Abschluß eines Reisevertages/einer touristischen Dienstleistung verbindlich an. Die Buchung kann mündlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Gleiches gilt bei der persönlichen Beratung durch den Mitarbeiter des RSV, der online die Buchung durchführen kann.
3.Die Eingaben des Kunden können direkt über die Website erfolgen. Darüber hinaus steht den Kunden ein Call Center zur telefonischen Angebotsabgabe und bei Fragen zur Buchung zur Verfügung. Der Kunde hat zudem die Möglichkeit über das Kontaktformular Fragen zu stellen. und selbstverständlich dem Mitarbeiter des RSV persönlich zu fragen.
4. Eine Buchung kann nur von Personen vorgenommen werden, die 18 Jahre oder älter sind. Buchungen über die Website können ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen. Derjenige, der für sich oder Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung gegenüber den jeweiligen Vertragspartnern.
5.Bei Abgabe der Buchung akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Die Bedingungen der Anbieter werden somit wirksamer Bestandteil des zu schließenden Vertrages über die Touristikleistungen. Die AGB's des RSV werden dem Kunden bei einem persönlichen Beratungsgespräch bei der Buchung ausgehändigt bzw. bei einem Buchungsauftrag per E-Mail müssen die AGB per E-Mail bestätigt werden und sind Bestandteil des Vermittlungsvertrages.
Im Anschluss an die Buchung erhält der Kunde vom RSV oder dem jeweiligen Anbieter eine Bestätigung, dass das Angebot technisch ordnungsgemäß an den jeweiligen Anbieter weitergeleitet wurde bzw. direkt bei diesem eingetroffen ist. Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Bestätigung noch nicht um die Annnahme des Reisevertrages durch den Anbieter handelt. Diese Eingangsbestätigung ist insofern nicht identisch mit der Buchungs- / Reisebestätigung, welche den tatsächlichen Vertragsschluss dokumentiert.
Zwischen dem Kunden und dem RSV kommt im Falle der Buchung einer Touristikleistung ein Geschäftsbesorgungsvertrag zu Stande, dessen Gegenstand die Vermittlung von Touristikleistungen ist. Die Durchführung bzw. Erbringung der Touristikleistung gehört nicht zu den Vertragspflichten des RSV gegenüber dem Kunden.
.Nach der Abgabe des Buchungsauftrages ist der Kunde gemäß der Allgemeinen Bedingungen des Anbieters an sein Vertragsangebot gebunden. Innerhalb dieses Zeitraumes erklärt der jeweilige Anbieter entweder die Annahme des auf den Abschluss eines Vertrages gerichteten Angebots über die Touristikleistung oder übermittelt dem Kunden ein neues Vertragsangebot, welches dieser innerhalb der darin bestimmten Frist annehmen kann.
Ein entsprechender Vertrag über die Touristikleistung kommt erst nach der Übermittlung einer Buchungs/Reisebestätigung durch den Anbieter oder der Annahme des vom jeweiligen Anbieter übersandten neuen Angebots durch den Kunden zustande.
III. Reiseunterlagen
1. Dem Kunden werden nach Vertragsabschluss sowie vollständiger Bezahlung des Reisepreises sämtliche Reiseunterlagen (z.B. Flugtickets in Papierform oder als sogenannte elektronische Tickets / Hotel-Voucher sowie sonstige Unterlagen für Touristikleistungen) direkt vom Anbieter in der Regel per Post und/oder per E-Mail übersandt. Bei kurzfristigen Buchungen (< 1 Woche), können diese auch an einen Flughafenschalter hinterlegt werden.
2. Weitergehende Informationen zu den möglichen Formen der Zustellung entnehmen Sie bitte direkt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters.
3.Dem Kunden wird dringend empfohlen, die Reiseunterlagen umgehend nach Erhalt auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Bei Vorliegen von Abweichungen zwischen der gebuchten und der bestätigten Touristikleistungen sind diese unverzüglich gegenüber dem jeweiligen Anbieter anzuzeigen.
IV. Stornierung, Eintritt einer Ersatzperson (Vertragsänderungen)
1. Der Kunde ist nach Abschluss des Vertrages mit dem Anbieter der Touristikleistung und vor Reisebeginn jederzeit dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. einen Ersatzreisenden zu benennen. Die Voraussetzungen für vom Kunden veranlasste oder gewünschte Vertragsänderungen (Benennung eines Ersatzreisenden oder Rücktritt) oder die Frage der Möglichkeit darüber hinausgehender Vertragsänderungen richten sich dabei ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
2. Vom Kunden gewünschte Vertragsänderungen sind von diesem jeweils direkt an den jeweiligen Anbieter der touristischen Leistung zu richten. Die Adresse des Anbieters an welche die Vertragsänderung zu richten ist, kann der Kunde der Buchungs- / Reisebestätigung, den Reiseunterlagen oder den Bedingungen des Anbieters entnehmen.
3.Eventuelle zusätzliche Kosten für die Vertragsänderungen (z.B. Benennung eines Ersatzreisenden oder Rücktritt) richten sich ebenfalls nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters und sind vom Kunden an diesen zu entrichten.
V. Zahlungen
1.Zahlungen sind ausschließlich gegenüber dem Anbieter der Touristikleistungen vorzunehmen. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung Ihres Reiseveranstalters und Zugang des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung (in der Regel in Höhe von 20% des Reisepreises) fällig. Die Restzahlung ist in der Regel 30 Tage vor Abreise nach Zugang der Reiseunterlagen zu leisten. Nähere Informationen zu den angebotenen Zahlungsarten entnehmen Sie bitte den Angaben in der Reisebestätigung und direkt den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters der Touristikleistung.
2. Gerät der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so richten sich auch die Folgen daraus nach den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Eventuelle zusätzliche Kosten, die aus einem Zahlungsverzug entstehen, sind vom Kunden direkt an den jeweiligen Anbieter zu entrichten.
VI. Reiseversicherungen / Visa- / Pass- und andere Bestimmungen
1. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er sämtliche in seiner Person liegenden Voraussetzung zur Inanspruchnahme der Touristikleistung erfüllt. Darüber hinaus ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, dass sämtliche gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere die Pass- und Visabestimmungen, die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, und auch die jeweiligen Gesundheitsbestimmungen von ihm eingehalten werden. Der Kunde ist für die Beschaffung der erforderlichen Reisedokumente verantwortlich.
2. Im Rahmen seiner Informationspflicht weist der RSV ausdrücklich darauf hin, dass die jeweils zuständigen Behörden die Einreisebedingungen jederzeit abändern und oder ergänzen können. Es wird daher jedem Kunden nahe gelegt, persönlich bei dem jeweiligen Anbieter, sowie bei den zuständigen Ämtern ( beispielsweise Botschaften oder Konsulate) die erforderlichen Informationen einzuholen. Da diese Informationen auf den Angaben Dritter beruhen gibt der RSV keinerlei Zusicherung oder Garantie hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Eine Haftung des RSV wird insoweit ausgeschlossen. Aktuelle Einreisebestimmungen und Reisewarnungen findet man auf : www.auswaertiges-amt.de.
3. Der RSV weist insbesondere auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung, einer Reiseabbruchversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit hin, die auch über den RSV abgeschlossen werden können, soweit nicht vorhanden.
VII. Gewährleistung und Haftung
1. Mängel in der Vermittlungsleistung vom RSV hat der Kunde diesem gegenüber anzuzeigen und dem RSVdie Möglichkeit der Abhilfe einzuräumen, soweit dieses für den Kunden zumutbar ist.
RSV ist im Rahmen der Vertragsbeziehungen gegenüber dem Kunden ausschließlich Vermittler der touristischen Leistungen. Er haftet daher nicht für den tatsächlichen Eintritt des Vermittlungserfolges und/oder die tatsächliche/mangelfreie Erbringung der Touristikleistung selbst, sondern ausschließlich dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird.
3. Sämtliche auf den Webseiten dargestellten Touristikleistungen sind nur begrenzt verfügbar. RSV übernimmt daher keinerlei Haftung für die vollständige Verfügbarkeit einer Reiseleistung zum Zeitpunkt der Buchung durch den Kunden. RSV übernimmt zudem keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit von sonstigen Inhalten und Angaben Dritter.
4. RSV ist in zumutbarem Umfang bemüht sicherzustellen, dass die auf den Webseiten verfügbaren Informationen, Software und sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise, Beschränkungen und Termine, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind. Die einzelnen Angaben zu den Touristikleistungen beruhen auf den Angaben der jeweiligen Anbieter. Der RSV hat insofern keine Möglichkeit die von Seiten der Anbieter zur Verfügung gestellten Informationen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Eine Garantie hierfür wird vom RSV nicht übernommen. Für die Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ist ausschließlich der jeweiliger Anbieter verantwortlich.
5. Soweit dem RSV fehlerhafte und/oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten, gelten die vorgenannten Ausschlüsse nicht. In diesen Fällen ist die Haftung des RSV für das Kennenmüssen solcher Umstände auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
6. Im Übrigen haftet der RSVbei Schäden nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung vom RSV auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden und in jedem Fall auf den einfachen Wert der vermittelten Touristikleistung begrenzt. Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Leib und Gesundheit bleibt unberührt.
7. RSV haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste des RSV oder anderer Anbieter beeinflusst werden.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der RSVnicht zur Entgegennahme von Mängeln bezüglich der Touristikleistung berechtigt und verpflichtet ist. Rügen dieser Art sind vom Kunden im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Frist direkt gegenüber dem jeweiligen Anbieter der Touristikleistung zu erheben.
2. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem RSV unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Kunden - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, gilt Stralsund als vereinbarter Gerichtsstand.
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Vereinbarungen des zwischen dem Kunden und dem RSV bestehenden Vermittlungsvertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten, es sei denn die vorangehen Vereinbarungen werden ausdrücklich von Seiten des RSVgarantiert oder zugesichert.
4. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Kunde sein Einverständnis zu den Änderungen.
5.Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
6. Bitte beachten Sie bei Flugreisen die Check-in-Zeiten und Möglichkeiten der Fluggesellschaften. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich der Reisende bei Charter- und Sonderflügen spätestens 48 Stunden vor Abflug den Rückflug telefonisch bei der Fluggesellschaft oder beim Reiseverantalter bestätigen lassen muß. Versäumt der Reisende diese Rückbestätigung, so kann der Anspruch auf den Rückflug verloren gehen.
Bei Pauschalreisen erfolgt diese Information normalerweise direkt durch einen Aushang im jeweiligen Hotel durch den zuständigen Reiseleiter.

